Verhalten im Fall eines Brandes

  1. Fürsorgepflicht als oberstes Gebot – Schützen Sie sich und andere.
  2. Notruf absetzen – Wählen Sie 112 und melden Sie den Brand mit genauer Ortsangabe.
  3. Keine Selbstgefährdung – Bringen Sie sich nicht in Gefahr, sondern warten Sie auf die Feuerwehr.
  4. Brandschutzverordnung beachten – (siehe Link) Handeln Sie gemäß den geltenden Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen.
  5. Präventives Handeln – Halten Sie Fluchtwege stets frei und beachten Sie Brandschutzmaßnahmen.
  6. Fluchtwege nutzenKeine Aufzüge benutzen, sondern die gekennzeichneten Notausgänge.
  7. Sammelstelle aufsuchen – Begeben Sie sich zur ausgewiesenen Sammelstelle.
  8. Gruppenunterricht – Zählen Sie die Kinder, um sicherzustellen, dass niemand fehlt.
  9. Warnweste anziehen – Falls vorhanden, tragen Sie eine Warnweste zur besseren Sichtbarkeit.

Ruhig bleiben und besonnen handeln, um sich und andere zu schützen!

Brandschutzverordnungen hier zum download