Verhalten im Fall eines Brandes
- Fürsorgepflicht als oberstes Gebot – Schützen Sie sich und andere.
- Notruf absetzen – Wählen Sie 112 und melden Sie den Brand mit genauer Ortsangabe.
- Keine Selbstgefährdung – Bringen Sie sich nicht in Gefahr, sondern warten Sie auf die Feuerwehr.
- Brandschutzverordnung beachten – (siehe Link) Handeln Sie gemäß den geltenden Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen.
- Präventives Handeln – Halten Sie Fluchtwege stets frei und beachten Sie Brandschutzmaßnahmen.
- Fluchtwege nutzen – Keine Aufzüge benutzen, sondern die gekennzeichneten Notausgänge.
- Sammelstelle aufsuchen – Begeben Sie sich zur ausgewiesenen Sammelstelle.
- Gruppenunterricht – Zählen Sie die Kinder, um sicherzustellen, dass niemand fehlt.
- Warnweste anziehen – Falls vorhanden, tragen Sie eine Warnweste zur besseren Sichtbarkeit.
Ruhig bleiben und besonnen handeln, um sich und andere zu schützen!
Brandschutzverordnungen hier zum download